eAU - (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

Ab 2023 wird die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) für Arbeitgeber verpflichtend. Verpflichtend heißt hier, der Arbeitgeber muss bei der Krankenkasse AU-Daten abrufen. Das Verfahren zum Datenaustausch baut auf dem bisherigen Meldeverfahren für Beitragsmeldungen auf und wird von den Softwareherstellern für Lohn und Gehalt erweitert bzw. implementiert. Der Abruf darf aber nicht pauschal erfolgen oder regelmäßig sondern nur individuell für einen jeweiligen Arbeitnehmer angefordert werden. Es gibt in 2023 für den Arbeitnehmer dann keine Vorlagenpflicht mehr von AU Bescheinigungen, doch die Meldepflicht für den Arbeitnehmer bleibt weiter bestehen. Vorerst wird es auch eine Papier Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel und für den Fall von Störfällen geben.

Damit ist die Integration digitaler Melde- / und Abrufverfahren mit den Krankenkassen bei den Herstellern von Lohn-/ und Gehaltssoftware angesiedelt.

Die Digitale AU in der my blue:app zeit:erfassung kann damit weiter komfortabel genutzt werden, um dem Arbeitgeber die AU anzuzeigen, weil ja die Meldepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber weiter besteht, und der Arzt die AU Bescheinigung weiter für den Arbeitnehmer in Papierform ausstellt. Durch dieses Verfahren erhält der Arbeitgeber zeitnah die Information zu verfügbaren Mitarbeiterressourcen, unabhängig von dem Abruf der AU-Daten aus der Lohnbuchhaltung heraus.